HOME IMPRESSUM DISCLAIMER KONTAKT
((Bundeslands)) Naturschaetzen auf der Spur
Natura Trails Logo
HOME
NATURA TRAILS
NATURA 2000
NATURPORTRAITS
LINKS
WolfsburgBraunschweigSalzgitterHelmstedtPeineWolfenbuettelWolfenbuettelGifhornUelzenHildesheimGoslarOsterode_am_HarzHolzmindenNortheimGoettingenCelleSoltau_FallingbostelVerdenDelmenhorstOldenburgCloppenburgAmmerlandLuechow_DannenbergLueneburgHarburgOsterholzRotenburg_WuemmeHamburgStadeCuxhavenBremenBremenWesermarschWillhelmshavenFrieslandFrieslandWittmundWittmundAurichAurichEmdenLeerLeerEmslandGrafschaft_BentheimVechtaOsnabrueckDiepholzNienburg_WeserSchaumburgHameln_PyrmontRegion Hannover
Die Natura 2000 Gebiete im Überblick
Natura 2000

Was ist Natura 2000?
Natura 2000 und der Naturschutz entlang des Weges

Natura 2000, was ist das?

Natura 2000 und Naturschutz
7 Goldene Regeln


Natura 2000 ist ein neues, europäisches Schutzgebietssystem. Alle Staaten der Europäischen Union (EU) haben dem Aufbau dieses Netzwerkes von schützenswerten Lebensräumen zugestimmt. Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll mit Hilfe eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen erfolgen. Gefährdete Tier- und Pflanzenarten und ihre Vorkommen gehören natürlich dazu. Ziel ist es, das Netz europaweit anzulegen und seine Elemente möglichst eng miteinander zu verflechten. Auf diese Weise kann das europäische Naturerbe geschützt und für künftige Generationen bewahrt werden.

Grundlage für die bereits ausgewiesenen Schutzgebiete sind zwei EU-Richtlinien.


Zum einen handelt es sich um die Vogelschutzrichtlinie. Sie hat den langfristigen Schutz und die Erhaltung aller wildlebenden Vögel und ihrer Lebensräume in Europa zum Ziel.

Zum anderen ist es die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie genannt. Wie in diesem Namen zum Ausdruck gebracht, sollen die Fauna oder Tierwelt, die Flora oder Pflanzenwelt sowie die Habitate, also die natürlichen Lebensräume, erhalten und geschützt werden.

Zurück


Alle beiden Richtlinien sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Im Kern beinhalten sie Artenschutz und Flächenschutz gleichermaßen. Die Staaten der EU wurden damit verpflichtet, Schutzgebiete für Vögel (gemäß Vogelschutzrichtlinie) sowie für andere Tier- und Pflanzenarten und bestimmte Lebensräume (gemäß FFH-Richtlinie) auszuweisen und sie darüber hinaus zu einem Netz zu verknüpfen. Das so entstandene Netz von Schutzgebieten heißt Natura 2000.

Es erstreckt sich von Skandinavien bis zum Mittelmeer sowie vom Atlantik bis nach Osteuropa. Die Unterschiede von Natur und Landschaft sind bei einer so großen geographischen Ausdehnung naturgemäß sehr vielfältig. Insgesamt unterscheidet man zwischen verschiedenen biogeographischen Regionen. Es handelt sich dabei u.a. um die kontinentale, die atlantische, die mediterrane, die boreale (nordeuropäische) und die alpine Region. Jede von ihnen ist einzigartig und zeichnet sich durch typische Lebensräume sowie besondere Tier- und Pflanzenarten aus.


Niedersachsen wird durch zwei biogeographische Regionen geprägt. Im Westen und in der Mitte befindet sich der atlantische, im Osten der kontinentale Bereich. Landesweit findet man eine Fülle vielgestaltiger, typischer Lebensräume, die in das Netzwerk von Natura 2000 aufgenommen wurden. Dazu gehören beispielsweise Buchen- und Eichenwälder, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Mähwiesen, Dünen, Heiden, Wattflächen, Auwälder, Moore oder Trockenrasen. Die entlang unserer ausgearbeiteten Routen vorkommenden Lebensraumtypen, die dem Netzwerk Natura 2000 angehören und damit von europäischer Bedeutung sind, werden nachfolgend bei den jeweiligen Natura Trails vorgestellt und exemplarisch beschrieben. Gleiches gilt natürlich auch für die besonders charakteristischen sowie geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Zurück


Im Vergleich zum bisherigen Schutzgebietsansatz in Deutschland, bei dem ca. 2% der Landesfläche unter Naturschutz standen, ist die Schutzfläche durch Natura 2000 deutlich ausgeweitet worden. In Niedersachsen sind es 10,5% der terrestrischen Landesfläche und sogar 16.1% der Gesamtlandesfläche einschließlich der marinen Bereiche des Wattenmeers. Über diesen deutlichen Zuwachs und über die gezielte Vernetzung der einzelnen Gebiete hinaus, ist noch etwas neu: Früher waren alle Flächen innerhalb klassischer Naturschutzgebiete vollkommen geschützt. Heute sind bei Natura 2000-Gebieten nur die ausdrücklich in der FFH- und Vogelschutzrichtlinie genannten und dort auch in Anhängen aufgelisteten Tierarten, Pflanzenarten und Lebensraumtypen besonders geschützt. Das bedeutet, dass Nutzung prinzipiell in den Schutzgebieten zulässig bleibt, solange die geschützten Arten und Lebensräume nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. Es gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen, Veränderungen und Störungen unzulässig sind, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung kann bei zu erhaltenden Tieren, Pflanzen oder Lebensraumtypen jedoch sehr unterschiedlich sein. Grundlage für die Beurteilung einer Verschlechterung sind die festgelegten Erhaltungsziele, die ebenfalls in den Anhängen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie aufgeführt werden.

Die Erhaltungsziele sind darauf abgestimmt, den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten zu wahren oder wieder herzustellen. Sie werden von den jeweiligen Fachbehörden für jedes einzelne Gebiet in einem sogenannten Managementplan festgelegt.

Aus dem Verschlechterungsverbot ergibt sich somit die Verpflichtung zu einer nachhaltigen Entwicklung der Natura 2000-Gebiete, die eine natur- und landschaftsverträgliche Nutzung einschließt. Konkret bedeutet dies, dass Landwirtschaft, Forstwirtschaft, kommunale Entwicklungen oder touristische Nutzungen wie bisher möglich bleiben, wenn sie die Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigen. Erholung, ob beim Radfahren oder Wandern, ist somit in Natura 2000-Gebieten weiterhin möglich. Zeitliche und räumliche Einschränkungen der Nutzung können beispielsweise beim Kanufahren oder Klettern festgelegt werden, um empfindliche Arten zu schützen und ihr Überleben zu sichern. Da von maßvoll ausgeübten Aktivitäten, die sich an Naturschutzvorschriften orientieren, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, werden sie im Rahmen von Natura 2000 weiterhin zulässig bleiben.

Zurück


Bei jeder Wanderung oder Radtour soll man selbst etwas zur Schonung der Umwelt und zum Schutz der Natur beitragen. Vernünftiges und umsichtiges Verhalten bewirkt viel.

Die nachfolgenden Regeln sind in diesem Zusammenhang als Anregung gedacht.

7 goldene Regeln beim Wandern oder Radwandern durch Natura 2000 


1.
Umweltfreundliche Verkehrsmittel, wie Bus oder Bahn benutzen oder gleich das Fahrrad verwenden, um schon bei der An- und Abreise zum und vom Zielgebiet die Umwelt zu schonen.

2.
Informationen vor der Tour einholen, um sich über den Weg selbst, über sensible Landschaftsbereiche und Schutzzonen zu informieren.

3.
Wege benutzen, Trampelpfade und Abschneider vermeiden, nicht Querfeldeinlaufen oder -fahren.

4.
Pflanzen schützen, keine Pflanzen oder Pflanzenteile von geschützten Arten der Natur entnehmen.


5. Tiere schützen, Schutzzonen und Wildeinstandsgebiete meiden, Tiere aus der Entfernung beobachten, Lärm vermeiden.

6.
Abfälle nicht in der Landschaft zurücklassen, sondern sie zu Hause entsorgen.

7.
Hinweisschilder zum Naturschutz beachten, Rücksicht auf andere Erholungssuchende nehmen.

Zurück

gefördert mit Mitteln aus „Natur erleben“ des Niedersächsischen Ministeriums
für Umwelt und Klimaschutz sowie: